Sachverständiger Frankenthal

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Ralph Brunner Frankenthal
Dipl.-Ing.

Ralph Brunner

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom- Ingenieur
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Frankenthal steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Ralph Brunner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Frankenthal, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Frankenthal kommen bzw. sich nicht in Frankenthal auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Frankenthal - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) liegt im Nordosten der rheinland-pfälzischen Region Pfalz zwischen Worms und Ludwigshafen.

Frankenthal fungiert als Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und gehört mit ihnen zur Metropolregion Rhein-Neckar.

Die Stadt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene zwischen dem Pfälzerwald im Westen und dem Odenwald im Osten. Durch Frankenthal fließt die Isenach, die 6 km weiter in den Rhein mündet. Ihr früherer linker Zufluss Fuchsbach ist im Stadtgebiet verrohrt; seine Hauptwassermenge erreicht den Rhein heute über Schrakel- und Eckbach.

Auf der Gemarkung der Stadt liegt der tiefste Punkt der Pfalz (87,3 m ü. NHN). Dieser befindet sich nur wenige hundert Meter vom Rhein entfernt auf einem Acker des Klosgartenhofs, eines landwirtschaftlichen Betriebs im nordöstlichen Vorort Mörsch an der Grenze zum Ludwigshafener Stadtteil Pfingstweide. Den höchsten Punkt der Stadt bildet mit 117,25 m der Monte Scherbelino, ein kleiner Hügel am städtischen Strandbad, der aus 

Bundesland: Rheinland-Pflaz

Einwohner: 48.561 je km² 1110

Postleitzahlen: 67206, 67227

Vorwahl: 06233

Kfz-Kennzeichen: FT

Stadtgliederung: Kernstadt, Eppstein, Flomersheim, Mörsch, Studernheim

Stadtverwaltung

Rathausplatz 2–7, 67227 Frankenthal

Bürgergemeister: Martin Hebich

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